Denkmalimmobilien
sicher investieren
Was geschieht beim Verkauf einer Immobilie mit den Abschreibungen?
Die Möglichkeit zur Abschreibung besteht während der steuerlichen Nutzungsdauer, bis zum Zeitpunkt in dem der Eigentumswechsel stattfindet. Das Datum hierfür ist gleich das der notariellen Beurkundung. Wird die Immobilie zum Beispiel im August verkauft, kann der Verkäufer für das Jahr noch acht Zwölftel des Abschreibungsbetrags ansetzen.
Die Abschreibungen für den Käufer der Mietimmobilie werden neu berechnet. Sie setzen sich folglicherweise nicht fort, sondern beginnen von vorne.
Was geschieht, wenn ich mich entschließe die vermietete Denkmalschutzimmobilie nach einiger Zeit selbst zu bewohnen?
Ist die Immobilie vermietet, dürfen Sie während der steuerlichen Nutzungsdauer Abschreibungen tätigen. Für eine selbst bewohnte Immobilie können Abschreibungen nicht gelten gemacht werden. Der Vorteil für den Eigentümer seine Immobilie über einen gewissen Zeitraum, vorzugsweise bis zum Ende der Abschreibungszeit, zu vermieten, besteht darin, dass er einen Teil seiner Investitionskosten mit dem Finanzamt geteilt hat.
Auf welche Nachteile muss ich mich beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobile einstellen?
In der Regel ist es schwieriger bei diesen besonderen Immobilien die zu erwartenden Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen einzuschätzen. Dies liegt an den natürlichen Materialien die damals beim Bau zum Einsatz kamen, wie z. B. Lehm, Ziegelsteine oder Kalkzementputz. Ein weiterer Nachteil sind meist ungedämmte Wände und eine dadurch bedingt schlechterer Isolierung.
Was ist beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie zu beachten?
Beim Kauf einer unter Denkmalschutz stehenden Immobile geht man die Verpflichtung ein diese zu erhalten.
Jede Veränderung an der Immobilie muss mit der Denkmalschutzbehörde besprochen und von dieser genehmigt werden. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau einer neuen Badewanne oder das Streichen der Fassade.
Darf man ein denkmalgeschütztes Haus dämmen?
Ohne die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde ist eine Dämmung von außen nur möglich, wenn die Behörde die Fassade als nicht schützenwert bewertet. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer Dämmung von innen. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.

